Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, bestehen.
Pflegebedürftigkeit hat NICHTS mit dem Alter zu tun, durch schwere Erkrankungen, Unfall kann jeder von und von heute auf Morgen ein Pflegefall werden. Nicht zu vergessen sind pflegebedürftige Kinder und Jugendliche teilweise von Geburt an.
Pflegebedürftigkeit wird in 5 Pflegegrade eingeteilt, dieses erfolgt durch eine Begutachtung eines Gutachters/Gutachterin des Medizinischen Dienstes
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung für die ambulante Pflege zu Hause:
Pflegegeld: wird gezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige entscheidet, dass die Pflege von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen durchgeführt wird.
Aktuell | ab 2024 | |
Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | kein Pflegegeld |
Pflegegrad 2 | 316,00€ | 381,80€ |
Pflegegrad 3 | 545,00€ | 572,25€ |
Pflegegrad 4 | 728,00€ | 764,40€ |
Pflegegrad 5 | 901,00€ | 946,05€ |
Aktuell | ab 2024 | |
Pflegegrad 1 | keine Pflegesachleistungen | keine Leistungen |
Pflegegrad 2 | 724,00€ | 760,20€ |
Pflegegrad 3 | 1.363,00€ | 1431,15€ |
Pflegegrad 4 | 1.693,00€ | 1777,65€ |
Pflegegrad 5 | 2.095,00€ | 2199,75€ |
In allen Pflegegraden gibt es den sog. Entlastungsbetrag von monatlich 125€, wenn die Pflege zu Hause stattfindet.
Dieser Betrag kann z.B. für Haushaltshilfen genutzt werden. Weitere Informationen dazu gibt es bei den Pflegestützpunkten, die Beratung ist neutral und kostenlos.
Auch Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung für stationäre Pflegeinrichtungen gibt es bei den Pflegestützpunkten. Die oben genannten Beispiele der Leistungen beziehen sich auf die ambulante Pflege in der eigenen Häuslichkeit
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung“, d.h. sie deckt immer nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten ab, den Rest der Kosten muss der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst bezahlen.
ÜBER DEN AUTOR
Silke Karsten
Pflege ist meine Berufung.
Ich bin gelernte Krankenschwester und mit Leib und Seele in diesem Beruf.
Fast 20 Jahre bin ich in der ambulanten Pflege tätig gewesen. Als Gutachterin für den MD Nord erlebe ich fast täglich, dass finanziellen Mittel, trotz vorliegendem Pflegegrad, fehlen.
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