Pflegebedürftigkeit... Es kann jeden von uns und treffen

Pflegebedürftigkeit... Es kann jeden von uns und treffen

Pflegebedürftigkeit hat Auswirkungen auf die Familie

Schon heute sind ca. 4 Millionen Menschen pflegebedürftig, und in den kommenden Jahren wird diese Zahl stark ansteigen.

Pflegebedürftigkeit hat nicht nur mit dem Alter zu tun, auch in jungen Jahren kann es durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung Kinder und junge Erwachsene treffen. 

Pflegebedürftigkeit ist eine große Herausforderung für die Betroffenen und die Angehörigen.

Pflege eines Angehörigen ist ein Full-Time-Job

Meistens werden die Betroffenen liebevoll und oft bis zur Grenze der Erschöpfung von den Angehörigen versorgt, oft auch, weil das nötige Geld für eine Unterstützung für einen Pflegedienst fehlt. 

Die staatliche Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung“ und deckt die durchschnittlich anfallenden Kosten der Pflege in den meisten Fällen nicht ab. Dadurch entsteht eine finanzielle Lücke, teilweise sind es einige hundert Euro im Monat, die von der pflegebedürftigen Person und ihren Angehörigen getragen werden müssen.  

Zu den Kosten der Pflege gehören u.a. auch Posten wie

  • Rezeptgebühren
  • Inkontinenzmaterial
  • Haushalts/Einkaufshilfe, Gärtner
  • Frisör/Fußpflege
  • Verpflegung

Ein Beispiel: 

Eine pflegebedürftige Person mit dem Pflegegrad 2 wird zu Hause von einem Pflegedienst versorgt.

Aktuell bekommt die pflegebedürftige Person für den Pflegegrad 2 finanzielle Sachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 724€/Monat

die gesamten Pflegekosten belaufen sich im Monat auf 1300,00€

so bleibt eine Lücke von 576€, die von der pflegebedürftigen Person oder den Angehörigen aufzubringen ist.

Hinweis:

Wird kein Pflegedienst in Anspruch genommen, sondern es pflegen Angehörige, erhält die pflegebedürftige Person aktuell im Pflegegrad II ein Pflegegeld in Höhe von 316€. 

 

Für die höheren Pflegegrade sind die finanziellen Lücken entsprechend höher. 

 

Die Folge einer solchen finanziellen Lücke ist sehr oft, dass die Hilfe durch einen Pflegedienst, die eigentlich dringend erforderlich ist, nicht in Anspruch genommen wird. 

Die Pflegebedürftigen versuchen zurecht zu kommen, oder die Angehörigen, die selbst berufstätig sind, unterstützen teilweise bis an die Grenzen der Belastbarkeit. 

Angehörige können die Doppelbelastung aus Pflege und Beruf nicht dauerhaft leisten, 50% müssen ihre Arbeitszeit reduzieren oder ihren Beruf ganz aufgeben. Die Folge kann die eigene Abhängigkeit von der sozialen Sicherung sein. 

In unserer heutigen Zeit leben viele Angehörige der Pflegebedürftigen nicht mehr in deren Nähe, so dass oft keine angemessene Unterstützung, wie z.B. bei Einkäufen usw. erfolgen kann. 

 

Hier soll die private Pflegezusatzversicherung ansetzen.

 

Eine private Pflegezusatzversicherung soll im Pflegefall die entstehende finanzielle Lücke schließen, sie finanziert die Leistungen, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abdeckt.

 

Eine private Pflegezusatzversicherung sichert eine bedarfsgerechte Betreuung und Pflege

Der eigene Kostenanteil für die Pflege kann nicht abgeschätzt werden, keiner kann 

voraussehen, was einem passieren kann, oder wie stark man eingeschränkt ist. 

Wie hoch der Beitrag für eine private Pflegezusatzversicherung ist, hängt vom Alter und Gesundheitszustand der betroffenen Person ab. Je jünger man eine private Pflegeversicherung abschließt, desto günstiger ist die Police. 

Die private Pflegezusatzversicherung gibt es in verschiedenen Varianten, z.B.

  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegegtagegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit ist die private Pflegevorsorge mit staatlichem Zuschuss,  der sog. „Pflege-Bahr“ Versicherung, benannt nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr.

Es handelt sich um eine Pflegetagegeldversicherung oder Pflegemonatsversicherung.

Beim „Pflege- Bahr“ unterstützt der Staat jährlich mit 60€ - unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers . Es gelten jedoch  Bedingungen, um die Förderung zu bekommen:

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Der Beitrag des Versicherungsnehmers pro Monat muss bei mindestens zehn Euro liegen (exklusive fünf Euro Förderzuschuss).
  •  
  • Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und den Konditionen des Versicherungsunternehmens.
  • Die Versicherung muss für jeden Pflegegrad individuelle Leistungen vorsehen (mindestens 60 Euro bei Pflegegrad 1 bis hin zu mindestens 600 Euro bei Pflegegrad 5).
  • Die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht der Versicherung beträgt bis zu fünf Jahre.

ÜBER DEN AUTOR

Autor

Silke Karsten

Pflege ist meine Berufung

Ich bin gelernte Krankenschwester und mit Leib und Seele in diesem Beruf.
Fast 20 Jahre bin ich in der ambulanten Pflege tätig gewesen. Als Gutachterin für den MD Nord erlebe ich fast täglich, dass finanziellen Mittel, trotz vorliegendem Pflegegrad, fehlen.